Ich bin WAHLARZT, d.h. Wahlärzte bieten ihre Dienstleistung mit einem frei festgesetzten Tarif an und können ihre Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Die Patientinnen erhalten eine Honorarnote ausgestellt, die der betreffenden Krankenversicherung zur Abgeltung des sogenannten Kassenanteils (d.h. bis maximal 80% des Satzes bei der GKK, den Kassenärzte für die gleiche Leistung erhalten würden) vorgelegt werden muß.

Die Krankenversicherungen bezahlen nur, wenn im gleichen Quartal kein Kassenarzt der gleichen Fachrichtung konsultiert wurde. Die Honorarbeträge und die ungefähre Höhe der rückerstatteten Beträge können Sie jederzeit von mir erfragen.

WAHLARZT heißt:

  • Ärztliche Dienstleistung abseits von vollen Wartezimmern
  • Hoher Servicegrad
  • Die gynäkologische Untersuchung in entspannter Athmosphäre so angenehm als eben möglich zu gestalten
  • Ausreichend Zeit für Gespräche und Fragen
  • Augenmerk auf ganzheitlichen Zugang
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